Gemeinsame Beschaffung
Gemeinsame Beschaffung bedeutet, dass zwei oder mehr öffentliche Stellen ihre Beschaffungsprozesse gemeinsam planen, vorbereiten und durchführen – anstatt Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen jeweils einzeln einzukaufen. Dabei können Kommunen gemeinsame Bedarfe ermitteln, technische Spezifikationen und Beschaffungsbedingungen abstimmen und ein gemeinsames oder koordiniertes Vergabeverfahren umsetzen.
Gerade für kleine Gemeinden bietet dieser Ansatz große Vorteile: Begrenzte personelle und fachliche Ressourcen können gebündelt, Verwaltungsaufwand reduziert und bessere Preise sowie Vertragsbedingungen erzielt werden. Gleichzeitig erhöht eine gemeinsame Nachfrage die Attraktivität für Anbieter und kann dazu beitragen, nachhaltige Produkte und Dienstleistungen leichter verfügbar zu machen. Gemeinsame Beschaffung stärkt damit nicht nur die Wirtschaftlichkeit, sondern auch die Qualität, Professionalität und Nachhaltigkeit kommunaler Vergabeprozesse.
Die hier bereitgestellten Materialien unterstützen Kommunen Schritt für Schritt bei der Vorbereitung, Umsetzung und Bewertung gemeinsamer Beschaffungsvorhaben. Neben der Strategie zur gemeinsamen Beschaffung für Kommunen stehen auch die dazugehörigen Tools und Vorlagen zum Download bereit.